Leistungen


Meine Leistungen für Sie aus folgenden Bereichen:

  • Güte von inländischem Rund- und Schnittholz sowie Hobelware,
    insbesondere Schnittholz-Sortierung und -Vermessung 
  • Holzfachliche Auslegung der Tegernseer Gebräuche
  • Dendrologie: Holzartenauswahl und -bestimmung 
  • Bestimmung von Schädlingsbefall.

Nicht in mein Fachgebiet fallen jegliche Mängel an Konstruktionen (Fenster, Türen, Möbel, Parkett, Dachkonstruktionen etc.), sofern diese nicht wieder auf die Qualität des darin enthaltenen Holzes zurückzuführen sind.


Auskünfte / Beratungen:

Gerne erteile ich telefonisch, besser per E-Mail, Auskünfte zu Ihren Fragen und Problemen aus dem großen Kreis "Rund ums Holz". Sofern sich die Beantwortung Ihrer Fragen auf unkomplizierte Dinge beschränkt, die keine Recherche oder anderweitige Ausarbeitung notwendig machen und spontan beantwortet werden können, ist dies für Sie ein kostenloser Service.

Sofern eine Ausarbeitung, eine schriftliche Stellungnahme oder eine aufwändige Recherche notwendig / erwünscht ist, teile ich Ihnen dies  vor  Auftragsannahme mit. Das Honorar richtet sich dann im allgemeinen nach den im JVEG für die Honorargruppe 4 genannten Sätzen oder nach einer zu treffenden besonderen Vereinbarung.
  
  

Sachverständigen-Gutachten:

Am 07. Dezember 2005 wurde ich vom Präsidenten der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Professor Dr. Dr. h.c. Erich Greipl, als Sachverständiger für das Sachgebiet

 „Inländisches Rund- und Schnittholz aller Art“

öffentlich bestellt und vereidigt. Als solchem ist es mir gestattet, sowohl Privatgutachten als auch Gerichtsgutachten anzufertigen. Die Bestellung gilt bundesweit, also ohne räumliche Begrenzung. Meine Gutachten dürfen den Rundstempel eines Sachverständigen tragen. Im Sachverständigen-Verzeichnis der IHK bin ich eingetragen.

Die Tätigkeit eines Sachverständigen kann sich auf eine Beweis-Sicherung beziehen wie auch auf eine Feststellung und sachliche Bewertung von vorhandenen Mängeln sowie ggf. die Feststellung eines Minderwertes.

Mein Sachverständigen-Honorar richtet sich im allgemeinen nach den im JVEG für die Honorargruppe 4 genannten Sätzen oder nach einer besonderen, in schriftlicher Form zu treffenden Vereinbarung.
  
  

Vorträge / Schulungen

Ob zu einem Tag der offenen Tür, zu einem Firmenjubiläum oder zu sonstigen Anlässen – ein holzfachlicher Vortrag erhöht den Nutzen der Veranstaltung für Ihre Freunde und damit auch für Sie! Fragen Sie mich, gemeinsam finden wir ein aktuelles, Ihre Gäste interessierendes Thema!

Zu firmeninternen Schulungen komme ich gerne zu Ihnen ins Haus.

  • Ob Sie Ihren Mitarbeitern oder Ihren Kunden ein Seminar bieten wollen, 
  • ob es sich um eine intensive Schulung zur DIN 4074 handelt oder um eine Veranstaltung zur Emotionalisierung für den Roh- und Werkstoff Holz, 
  • ob Sie Ihren Nachwuchskräften die Holzartenbestimmung näher bringen oder Ihren Kunden über ein Kapitel Holzphysik Schwindung und Quellung erklären lassen wollen:

Sprechen Sie mit mir, ich mache Ihnen gerne einen Vorschlag!
  
   

Fachübersetzungen

Viele holzfachliche Studienreisen in das englischsprachige Ausland haben einen umfangreichen Fundus an forst- und holztechnischen Begriffen und Ausdrücken ergeben. Ob es sich um Grundlagen der Holzanatomie handelt, um Begriffe aus dem Waldbau, der Schnittholzsortierung oder des Holzbaus – im Zeichen der weltweiten Verflechtung auch der Holzwirtschaft ist eine korrekte Übersetzung oft von großer Bedeutung. 

Gerne übernehme ich Ihre Aufträge zur Übersetzung von holzfachlichen Texten aus dem Englischen. Dabei kann es sich um Angebote, Prospekte, web sites oder einfach um Texte aus Fachzeitschriften, Büchern o.a. handeln. Das Honorar richtet sich nach Umfang und Schwierigkeitsgrad der Texte und kann vor Ihrem Auftrag verbindlich vereinbart werden.

Anmerkung: Ich bin kein geprüfter oder öffentlich vereidigter Übersetzer; für die Bearbeitung von Verträgen oder gerichtlichen Vorgängen ist deshalb ein solcher heran zu ziehen.


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